Führerscheinklassen
Klasse B(PKW):
Nach wie vor kann wie immer nur mit einem Schaltwagen geübt und die Fahrprüfung abgelegt werden. Danach kann jeder ein Schaltfahrzeug oder ein Automatikwagen fahren. Wie bei B197.
Klasse B Automatik(PKW mit Schlüsselzahl 78):
Es kann auch alles nur mit einem Automatikwagen geübt, und die Fahrprüfung durchgeführt werden. Hiernach darf nur mit einem Automatikwagen gefahren werden.
Klasse B 197(PKW):
Mit mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen , dann mit einem Automatikwagen in der Fahrprüfung bestehen.
Erweitungen zur Führerscheinklasse B
Alle Führerscheinklassen können auch in Kombination mit dem begleiteten Fahren ab 17(BF17) erworben werden. Oder mit 18 ohne Begleitperson.
Vorraussetzungen für die Begleitperson: – Mindestens 30 Jahre alt – Mindestens 5 Jahre im besitz eines gültigen Führerscheins – Maximal 1 Punkt in Flensburg